Erziehungsstelle Wusterhausen
Rechtliche Grundlagen
§34 SGB VIII
§35a SGB VIII
§41 SGB VIII
Zielgruppe
Die Kinder und Jugendlichen leben in einer familiären Gemeinschaft und sind somit in den Familienalltag eingebunden. Es besteht die Möglichkeit der ganztägigen Betreuung, die Kapazität beträgt zwei Plätze für Kinder im Alter ab drei Jahren (Aufnahmealter), je nach Einzelfall und Gesamtsituation auch davon abweichend.
Das Angebot der Erziehungsstelle richtet sich an Kinder, denen der familiäre Rahmen und die hier mögliche Bindungserfahrung wichtige individuelle Entwicklungschancen bieten kann. Die Kinder finden eine ländliche reizarme Umgebung vor, die ihnen helfen kann, zur Ruhe zu kommen und das Öffnen neuer Lernfenster ermöglicht. Kindern, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihren Herkunftsfamilien leben können, wird hier eine familienergänzende oder -ersetzende Hilfe angeboten.
Aufgrund von Vorerfahrungen und eigenem Schwerpunkt (Weiterbildungen, Facharbeit TEACCH-Ansatz) können auch autistische Kinder, bzw. Kinder mit einer Autismus-Spektrum-Störung, aufgenommen werden.
Kinder, bei denen eine akute Suizidalität und/oder eine Suchtmittelabhängigkeit besteht, können nicht aufgenommen werden. Ebenso können keine Kinder mit schwerer körperlicher und/oder schwerer geistiger Behinderung aufgenommen werden.
Die Aufnahme erfolgt auf Grundlage einer bewilligten Hilfe zur Erziehung gemäß §§ 27, 34 SGB VIII oder einer bewilligten Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII.
Qualifikation Betreuungsstelle
Die weibliche pädagogische Fachkraft der Erziehungsstelle hat die Ausbildung zur staatlich geprüften Erzieherin mit dem Schwerpunkt der Heimerziehung/stationäre Jugendhilfe und der existenziellen Pädagogik abgeschlossen. Sie bringt mehrjährige Berufserfahrung in der stationären Kinder- und Jugendhilfe mit und hat hier insbesondere mit teils schwer traumatisierten Kindern gearbeitet. Weiterbildungen zu fachspezifischen Themen ermöglichen ihr ein breites Handlungsspektrum, auch in herausfordernden Situationen.
Familienstruktur Betreuungsstelle
In der Erziehungsstelle leben die betreuende Fachkraft, ihr Partner und die zwei Kinder der Fachkraft.
Die betreuende Fachkraft (Jahrgang 1986) reitet seit ihrer Kindheit und gibt Kindern und Erwachsenen mit individuellen Herausforderungen Reitunterricht und die Möglichkeit mit Pferden ihre Kompetenzen zu erweitern. Ein besonderes Interesse liegt ebenso in der Mathematik und der Gartenarbeit.
Der Partner (Jahrgang 1974) ist Gemeindepädagoge und hat langjährige Erfahrungen in der Arbeit mit Jugendlichen. Seine Kompetenzen liegen unter anderem in der gewaltfreien Kommunikation und seiner ruhigen, empathischen Art. Seine handwerklichen Fähigkeiten bringt er ebenso in die Arbeit mit den Kindern ein wie seine musikalische Begabung.
Die beiden Kinder der Fachkraft (geboren 2009 und 2011) konnten erste Einblicke in die Arbeit der stationären Kinder- und Jugendhilfe gewinnen. So kamen sie als Begleitung zu Tagdiensten mit oder unterstützten die Kinder während Ferienfahrten. Ihre empathische und ehrliche Art macht sie bei den Kindern sehr beliebt.
Alleinstellungsmerkmale
Die existenzielle Pädagogik lehrt, dem Kind bedingungslose Wertschätzung entgegenzubringen, ohne es durch Vorurteile in seiner Entwicklung und im Ausprobieren neuer Verhaltensweisen einzuschränken. Das Kind wertzuschätzen, für das, was es ist, nicht für das, was es tut, ist eine Haltung, die in der Erziehungsstelle gelebt wird.
Eine vorbereitete Umgebung und eine erwartungsfreie Haltung eröffnen dem Kind die Möglichkeit, sein Potenzial zu entwickeln und auszubauen. Dabei wird das Kind ermutigt, seine Stärken zu erkennen und zu nutzen und bei der Bewältigung seiner individuellen Entwicklungsaufgaben unterstützt.
Was braucht das Kind in dieser Situation von mir und was brauche ich, um ihm dies zu geben? Dieser Satz bildet einen Leitgedanken der existenziellen Pädagogik, der in der Erziehungsstelle zur Grundlage des Handels gemacht wird. Dabei wird versucht im Austausch innerhalb der Beziehung zum Kind zu ergründen, was es braucht, um sich entwickeln zu können. Ob das Kind den angebotenen Entwicklungsraum betreten möchte, bleibt dabei seine Entscheidung.
Das Verständnis der existenziellen Pädagogik beschränkt sich dabei nicht nur auf die Arbeit mit den Kindern, vielmehr geht es um eine Haltung, die sich unter anderem auch im Umgang mit der Herkunftsfamilie zeigt. Auch ihnen wird, unabhängig von ihrem vorherigen Verhalten, mit Wertschätzung begegnet. Dabei wird die Erziehungsstelle nicht als Konkurrenz, sondern als Hilfe und Ergänzung gesehen.
Ziele
Kinder aus komplizierten sozialen Verhältnissen, mit Entwicklungsbeeinträchtigungen und körperlichen, geistigen oder psychischen Besonderheiten haben einen spezifischen Förderbedarf und profitieren insbesondere von einem stabilen, kontinuierlichen Bindungsangebot ohne täglichen Betreuerwechsel. Den Kindern wird ein hohes Maß an Verständnis und Empathie entgegengebracht, um ihnen die Möglichkeit zu geben, ein positives Selbstbild zu entwickeln. Die Stärkung der eigenen Resilienz, die Entdeckung neuer Lösungsstrategien und die Erweiterung individueller Kompetenzen sind weitere Ziele, die den Kindern zu einem eigenständigen, gesellschaftsfähigen Leben verhelfen können.
Methoden
Aufgrund der oftmals problematischen und teilweise traumatisierenden Vorgeschichte der jungen Menschen, haben die Kinder einen besonderen Bedarf an Raum, Schutz und Halt um positive Bindungserfahrungen zu machen. Dies wird ihnen in kleinem, familiärem Rahmen ermöglicht, in dem das Kind mit seinen individuellen Bedürfnissen gesehen wird.
Zentrale Punkte für das pädagogische Handeln sind dabei:
- eine wertschätzende, offene Haltung
- Fehlerfreundlichkeit und die Möglichkeit, neue Verhaltensmuster auszuprobieren
- ein liebevoll ermutigender Umgang
- die Erfüllung körperlicher und sozialer Grundbedürfnisse
- ein strukturierter Tagesablauf und feste Rituale
- eine vorbereitete Umgebung, in der das Kind zum Lernen angeregt wird
- die Möglichkeit, Selbstständigkeit und Selbstwirksamkeit zu erfahren
Die zuvor dargestellten zentralen Punkte unserer gelebten Pädagogik finden sich in der Praxis an verschiedenen Stellen wieder:
Struktur im Alltag gibt den Kindern Halt und Sicherheit. Damit der Tag auch für kleinere Kinder übersichtlich ist, wird er visualisiert und zum Beispiel in Form eines Tagesplanes mithilfe von Bildern in Sichthöhe der Kinder angebracht.
Partizipation hat einen hohen Stellenwert in der pädagogischen Arbeit. Die Kinder werden altersangemessen in Entscheidungsprozesse mit einbezogen und lernen so, dass sie gehört werden und eine Stimme haben. Mitspracherecht bei der Alltagsgestaltung und bei der Gestaltung von Raum und Garten sind dabei ebenso essentiell wie die Beteiligung an der Erstellung von Regeln. Ebenso werden die Kinder mit ihren Rechten vertraut gemacht (Grundrechte, Kinderrechte).
Beteiligung an Tätigkeiten in Haus und Garten gibt den Kindern die Möglichkeit Verantwortung zu übernehmen und Wertschätzung und Zugehörigkeit zu erfahren.
Gemeinsame Aktivitäten unter Berücksichtigung der Kompetenzen und Interessen der Kinder unterstützen die Beziehungsarbeit und können Übungsfelder für soziale Interaktion sein.
Hobbys und Interessen der Kinder werden gefördert und verhelfen dem Kind zu einem größeren Selbstbewusstsein.
Sexualpädagogik findet in geschütztem Rahmen statt. Angepasst an Alter und Entwicklungsstand gehen wir im Gespräch auf Fragen zu Sexualität, Liebe, Gefühlen und körperlicher Entwicklung ein. Wir klären über sexuell übertragbare Krankheiten, Verhütung und ungewollte Schwangerschaften auf, angepasst an den Entwicklungsstand der Kinder. Dies erfolgt immer unter dem Aspekt der Gleichheit aller Menschen, unabhängig von Geschlecht und sexueller Orientierung.
Grundlage bilden das Träger – und Schutzkonzept des Trägers.
Infrastruktur, räumliche Gegebenheiten, Freizeitmöglichkeiten
Die Erziehungsstelle befindet sich ich Wusterhausen (Dosse), einer Gemeinde im Landkreis Ostprignitz-Ruppin in Brandenburg mit etwa 5800 Einwohnern. Der Ort beherbergt drei Kindergärten und eine Grundschule. Eine Bibliothek und Einkaufsmöglichkeiten sind im Umkreis von zwei Kilometern zu erreichen. In den nächstgrößeren Städten Neustadt (Dosse) (in 4,9km Entfernung), Kyritz (in 8.6km Entfernung) und Neuruppin (in 27km Entfernung) befinden sich weiterführende Schulen (Gymnasien und Gesamtschulen).
Im nahen Umkreis von Wusterhausen finden sich zahlreiche Erholungsmöglichkeiten und Freizeitaktivitäten. Naturschutzgebiete, mehrere Seen und Wälder ermöglichen den Kindern Ruhe zu finden. Schwimmbäder, saisonale Veranstaltungen auf dem Marktplatz und der jährliche Zirkus sorgen für Abwechslung. Ein vielfältiges Angebot unterschiedlicher Vereine befindet sich im Umkreis oder direkt in Wusterhausen, wie die Kinder- und Jugendkunstakademie, die freiwillige Feuerwehr mit aktiver Kinder- und Jugendarbeit oder der Reitverein im nächsten Ort.
Wusterhausen ist verkehrstechnisch sehr gut angebunden. Es liegt direkt an der B5, zwischen Berlin und Hamburg. Der Bahnhof von Wusterhausen liegt in 1,6km zur Erziehungsstelle und im Ort fahren auch am Wochenende Busse.
Die Erziehungsstelle ist verortet in einem freistehenden Haus, welches sich auf einem eingezäunten Hofgelände befindet. Das Haus liegt fernab der Straße und verfügt über einen eingezäunten Garten. In unmittelbarer Nachbarschaft leben Ziegen, die zum Hof gehören und jedes Jahr Lämmer bekommen.
Das Haus, in der sich die Erziehungsstelle befindet, erstreckt sich über 255m², die sich ebenerdig auf sieben Räume, zwei Badezimmer, Küche und zwei Flure verteilen. Ein großes Wohnzimmer mit Ess- und Spielbereich laden zum Verbringen gemeinsamer Zeit ein und integrieren die Kinder in die Familie. Die großen Kinderzimmer mit 19, bzw. 27m², bieten die Möglichkeit für Rückzug und Privatsphäre.
Grundsätzliches
Bestandteil der pädagogischen Arbeit der Betreuungsstelle ist der Einbezug von Partizipation und Beschwerdemöglichkeiten und die Berücksichtigung der Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung:
Wir verweisen an dieser Stelle auf das Träger – und Schutzkonzept des Trägers.
Partizipation
- Information der Betreuten über ihre Beteiligungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten und Unterstützung bei der aktiven Ausübung
- Aushändigung einer Broschüre in leichter Sprache zu Partizipation und Kinderrechte an jeden Betreuten
- Im Sinne der Partizipation/Beteiligung werden die jungen Menschen bzw.deren gesetzliche Vertreter bei Beginn der Betreuung nach ihren Zielvorstellungen und Wünschen befragt. Diese fließen in die Hilfeplanbesprechung mit ein. Das Ergebnisprotokoll/Hilfeplanfortschreibung werden mit den vereinbarten Zielen allen Beteiligten vom zuständigen Jugendamt möglichst zeitnah
zur Verfügung gestellt. - Die Betreuer besprechen aktuelle Maßnahmen im Betreuungsalltag mit den Kindern und Jugendlichen unter Einbezug deren Vorstellung, so dass diese sie möglichst verstehen können. Die Prozessverantwortung bleibt dabei bei den Betreuern.
- Mindestens monatliche Erziehungsberatung in der Betreuungsstelle (mit Koordinator) inklusive Dokumentation
- Entwicklungsberichte werden je nach Entwicklungsstand mit den jungen Menschen besprochen und zur Kenntnis vorgelegt.
Beschwerdemanagement
Einrichtungsinternes Beschwerdemanagementkonzept, dass partizipativ mit den Kindern / Jugendlichen und Mitarbeitern auf die einzelne Betreuungsstelle angepasst wird. Die jungen Menschen und Eltern werden aufgeklärt und ihnen wird ermöglicht ihre Beschwerden auf folgenden Wegen zu äußern:
- Intern: Einzelgespräch, Fachberatungsgespräch, Familiengespräch mit den Fachkräften
- Extern: Ansprache des zuständigen Jugendamtsmitarbeiters, Vormund, Polizei oder externe Beratungsstellen wie die Beschwerdestelle OPR des Jugendamtes (Ansprechpartnerin Frau Monique Schulz) oder die Ombudsstelle des Leinerstifts in Neustadt (Dosse) (Ansprechpartner Herr Albrecht). Des Weiteren werden die jungen Menchen über die Fachkräfte und über jederzeit sichtbare Aushänge über den Kinder- und Jugendhilfe Landesrat (KJLR) informiert, der
die Interessen junger Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe vertritt. - Aushändigung aller notwendigen Informationen (Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Visitenkarte) etc. des zuständigen Koordinators
- Alltagsbeschwerden werden zwischen Koordinator, Betreuungsstelle und Jugendlichen umgehend geklärt
- Die Betreuungsstelle ist verpflichtet, dem Jugendlichen zu diesem Zweck ungehindert und unbeeinflusst Telefon und Internet zur Verfügung zu stellen.
- Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich im individuellen Gespräch mit dem Koordinator bei dessen regulären Besuchen zu beschweren (4-Augen-Gespräch).
- Der Koordinator dokumentiert die Beschwerde und bittet den Betreuer möglichst umgehend um eine Stellungnahme oder Besprechung. Das Ergebnis wird dem Jugendlichen anschießend telefonisch/persönlich mitgeteilt.
- Schriftliche Beschwerden werden umgehend der Leitung mitgeteilt.
- Das Ergebnis wird der betreuenden Stelle und nach Rücksprache mit dem Jugendamt, den Eltern, dem Vormund und dem Träger umgehend zugesandt.
Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung:
Die Betreuungsstellen arbeiten alle gemäß dem trägerweiten Konzept „Kindesschutz“, indem folgendes aufgeführt ist:
- Die besondere Gefährdungslage der Kinder und Jugendlichen in stationärer Betreuung
- Definitionen von Gefährdung
- Gesetzliche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
- Allgemeiner Schutzauftrag § 8a SGB VIII
- Interne Methoden der Gefährdungseinschätzung
- Handlungsablauf Meldung Kindeswohlgefährdung
- Aufgaben der trägerinternen Kinderschutzfachkraft
- Trägerhaltung
- Evaluation und Qualitätssicherung
In Bezug auf präventive Maßnahmen leistet die Betreuungsstelle
- Umsetzung des Transparenzauftrags durch bewusste und gute Kommunikation
- Sensibilisierung der Betreuten: „Nein sagen“, „Mein Körper gehört mir“, Aufklärung und Vermittlung der Kinderrechte
- stetige Reflexionsbereitschaft
- regelmäßige Supervision und transparente Auseinandersetzung mit möglichen Gefährdungen
- Zusammenarbeit mit Fachkräften und Beratungsstellen, um eine transparente Auseinandersetzung mit möglichen Gefährdungen sicherzustellen, ggf. dann therapeutische Anbindung
- der alters- und entwicklungsgemäße Einbezug von Kindern und Jugendlichen am Hilfeprozess
- die Kooperation mit Sorgeberechtigten, Herkunftsfamilie und weiteren wichtigen Bezugspersonen, sowie mit dem zuständigen Jugendamt
- ein kontinuierliches und transparentes Beschwerdemanagement und
- die Umsetzung der Richtlinien zur Sicherstellung des Kindeswohls
sind handlungsleitend für die Arbeit mit den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen und werden entsprechend der Leistungsbeschreibung von Quo Vadis in der Betreuungsstelle umgesetzt. Die Leistungsbeschreibung kann im Internet abgerufen werden und wird auf Anfrage zugesandt.
Die neuen Anforderungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes sind bereits in unserem Schutzkonzept festgehalten, welches auf Wunsch ausgehändigt wird.
Stand 02.07.2026

